Spenden für den Kinderschutzbund

Spenden, wie Sie es möchten

Unsere Arbeit können Sie auf verschiedensten Wegen finanziell unterstützen:



Einmalig spenden


Mit Hilfe unserer Bankverbindung können Sie wie gewohnt mit einem Überweisungsträger jeden beliebigen Betrag an uns spenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Spende per Einzugsermächtigung. Alternativ sind natürlich auch Bareinzahlungen möglich. Bitte vergessen Sie nicht, den Verwendungszweck anzugeben.

Regelmäßig spenden

Statt mit einer einmaligen Spende können Sie den Kinderschutzbund auch regelmäßig unterstützen. Richten Sie einfach unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein. Oder lassen Sie Ihre Spende regelmäßig von uns einziehen.
 



Spenden lassen


Ihr Jubiläum oder das Weihnachtsfest naht? Und Ihre Lieben, Freunde oder Kollegen wissen nicht, was sie Ihnen schenken sollen? Dann lassen Sie sie doch für den Kinderschutz spenden. Das gibt ihnen das gute Gefühl, ihr Geld sinnvoll investiert zu haben und Sie wissen, dass der Betrag einem guten Zweck dient. Außerdem sind Spenden an den Kinderschutzbund steuerlich absetzbar. Spenden lassen ist ganz einfach:

Ihre Feier unter einem guten Zeichen


Eine besonders sympathische Art, für Kinderschutz-Spenden zu werben, ist ein “Spendentisch” auf Ihrer Feier. Dazu stellen wir Ihnen gern auf Anfrage kostenlos Info-Material zur Verfügung.

Spendenerklärung

Wie und wofür Sie spenden möchten – lassen Sie uns in jedem Fall das ausgefüllte Spendenformular zukommen. Dieses steht Ihnen unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld in das von Ihnen gewünschte Projekt fließt. Sie erhalten falls nötig eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.

Kreissparkasse Ratzeburg

KTO: 96 91 76


BLZ: 230 527 50


IBAN: DE30 2305 2750 0000 9691 76
BIC: NOLADE21RZB

Ihre Spende ist steuerabzugsfähig

Jede Spende an den Kreisverband Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. im Deutschen Kinderschutzbund können Sie steuerlich absetzen.

Eine Zuwendungsbestätigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung nur für Beträge über 200,00 €. Für Spenden bis 200,00€ sind Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenbestätigung gesetzlich gültig.

Sofern uns Ihre Adresse bekannt ist, schicken wir Ihnen jedoch die Bestätigung bereits automatisch per Post, sobald Ihre eingegangene Spende 200,00 € übersteigt.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen diese auch unabhängig von der Höhe des Spendenbetrags zukommen.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Wir geben selbstverständlich gerne Auskunft oder senden Ihnen weitere Informationen zu.
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